Bilderklau im Internet - Status quo in 2021

In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Bilderklau wissen sollten.

Täglich findet Bilderklau in hohem Maße im Internet statt – schon wenige Klicks genügen, um eine Urheberrechtsverletzung zu begehen und Bilder unrechtmäßig weiterzuverbreiten. Das ist äußerst ärgerlich für Fotografen und andere Urheber kreativer Werke, denen dadurch ein finanzieller Schaden entsteht. Schließlich erhalten sie so keine Vergütung für ihre Leistung.

Erfahren Sie, auf welchen Plattformen Bilderklau in erhöhtem Maße stattfindet und wie Sie sich durch Abmahnungen und andere Hilfsmittel wie Googles umgekehrter Bildersuche effektiv dagegen zur Wehr setzen.

Inhaltsverzeichnis:

► Übersicht und Statistiken

► Hier findet Bilderklau am häufigsten statt

► Rechte und Pflichten als Urheber

► Geklaute Bilder finden

► Abmahnungen und Strafen

Übersicht und Statistiken

Die polizeilich erfassten Fälle von Urheberrechtsverletzungen im Allgemeinen lagen im Jahr 2019 laut einer Statistik von statista.com bei fast 8.000 registrierten Straftaten. Im Jahr 2008 war die Anzahl registrierter Straftaten mit knapp 18.000 mehr als doppelt so hoch. Doch die sinkenden Zahlen sind kein Indiz dafür, dass Urheberrechtsverletzungen im Allgemeinen und geklaute Bilder im Speziellen weniger geworden sind – im Gegenteil.

Laut Angaben von Brandwatch werden täglich über 3 Milliarden Bilder im Internet geteilt, 85 Prozent davon ohne gültige Lizenz. Teilweise wissen Urheber aber gar nicht, auf welchen Seiten ein Bild, ein Video oder ein Text von ihnen verwendet wird. Außerdem wird bei weitem nicht jede Urheberrechtsverletzung bei der Polizei registriert.

Hier findet Bilderklau am häufigsten statt

Social-Media-Plattformen wie Instagram, Facebook, Youtube oder Twitter sind Orte, an denen Bilderklau besonders häufig stattfindet. Mit einem einfachen Copy & Paste greifen zahlreiche Nutzer auf Werke zu, die ihnen nicht gehören und verbreiten sie auf ihrem Profil weiter – und schon ist die Urheberrechtsverletzung begangen. Doch all diese Plattformen bieten für Betroffene auch Handlungsmöglichkeiten, wie sich eine weitergehende Nutzung unterbinden lässt.

PlattformMöglichkeiten bei BilderklauFolgen aus Urheberrechtsverletzung
FacebookMeldung über Online-FormularReaktion innerhalb von 24 Stunden und Löschung bei tatsächlich unzulässiger Nutzung
Zuständigen Vertreter kontaktieren
InstagramMeldung über Online-FormularReaktion innerhalb von 24 Stunden und Löschung bei tatsächlich unzulässiger Nutzung
Zuständigen Vertreter kontaktieren
YouTubeDeaktivierungsantrag stellenStrafrechtliche Verfolgung
TwitterZuerst mit dem betreffenden Nutzer in Verbindung setzenEntfernung des Materials oder eingeschränkter Zugriff darauf
Lässt sich das Problem nicht lösen, kann eine Urheberrechtsbeschwerde eingereicht werden
WikipediaBetreffenden Eintrag zur Löschung vorschlagenLöschung des Eintrags

Warum werden Bilder und Videos geklaut?

Viele Menschen wissen nicht, dass Bilder und Videos, die im Internet veröffentlicht wurden, nicht einfach frei verwendet werden können. Dabei wird relativ unbedacht nach dem Motto vorgegangen: Alles was funktioniert, ist auch erlaubt. Und sich ein fremdes Bild aus dem Internet herunterzuladen, zu verändern und zu vervielfältigen, funktioniert mit wenigen Klicks.

Andere Internet-User gehen das Risiko bewusst ein, weil sie z.B. darauf bedacht sind, den Traffic auf ihren Seiten zu steigern, Follower zu gewinnen oder die Reichweite zu steigern. Dabei wird darauf gehofft, dass dieser Verstoß gegen das Urheberrecht nicht bemerkt oder verfolgt wird. Plattformen wie Facebook, Twitter und Co. profitieren schließlich von den Inhalten ihrer Nutzer und haben solange keine Beschwerde auftritt auch kein Interesse daran, Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen.

Möchten Sie herausfinden,
wo Ihre Bilder im Internet
verwendet werden?

Rechte und Pflichten als Urheber

Ein Urheber hat das Recht, Dritten die Nutzung seiner eigenen Bilder zu untersagen bzw. frei darüber zu bestimmen, in welchem Maße diese von anderen Nutzern im Internet verwendet werden dürfen. Geschützt werden Fotografen, Autoren oder andere Schöpfer von kreativen Werken durch das Urheberrechtsgesetz. Damit soll eine angemessene Vergütung der Arbeit gesichert werden.

Doch gibt es auch Dinge, die man beachten muss, wenn man Urheber von Inhalten ist? Natürlich haben Urheber oftmals ein Interesse daran, dass Ihre Werke auch von anderen Menschen wahrgenommen werden. Wenn sie regulieren wollen, in welchem Rahmen dies stattfindet, gehört es zu den Pflichten die eigenen Bilder entsprechend zu lizenzieren. Wenn dagegen verstoßen wird oder die eigenen Werke dennoch unerlaubt verbreitet werden, hat man als Fotograf das Recht auf Schadensersatz.

Rechtliche Grundlage beim Urheberrecht

Das Urheberrechtsgesetz (offiziell „Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte”) ist die rechtliche Grundlage dafür, dass z.B. ein Fotograf das Recht erhält, über die Nutzungsrechte an seinem Werk frei und ausschließlich zu verfügen:

Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist (Paragraf 12).

Es besagt außerdem, dass die Verbreitung und Verarbeitung des Werkes von anderen Personen auch im Internet nur mit Einverständnis des Urhebers erfolgen darf. Dabei spielt die Qualität der kreativen Leistung nur eine untergeordnete Rolle. Sowohl ein privater Schnappschuss mit dem Handy als auch ein Bild mit Werkcharakter sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.

Bilder und Videos korrekt lizenzieren

Mit Lizenzverträgen können Urheber die Nutzungsrechte an ihren Bildern oder Videos an einen oder mehrere Dritte übertragen. Der Vorteil dabei ist, dass die genauen Bedingungen der Weiterverbreitung vertraglich geregelt werden und Urheber dafür einen angemessenen finanziellen Ausgleich vom Vertragspartner erhalten. Das Urheberrecht selbst kann nicht übertragen werden.

Creative-Commons-Lizenzen (CC) sind eine Möglichkeit seine eigenen Bilder zu lizenzieren und trotzdem der stetigen Entwicklung des Internets zu entsprechen. Dabei behält der Schöpfer zwar weiterhin das Urheberrecht, stellt aber die Bedingungen dafür, inwiefern andere Internetnutzer sein Werk weiterverbreiten dürfen. Das kann die einfache Namensnennung sein, aber auch die Vorgabe, dass man das entsprechende Bild nicht für eine kommerzielle Nutzung verwenden darf.

Creative-Commons-LizenzBedeutung für Weiterverbreitung
Namensnennung (BY)Name des Urhebers muss zusammen mit dem Werknamen genannt werden
Keine kommerzielle Nutzung (NC)Nutzung nur für Projekte, bei denen kein geschäftlicher/finanzieller Vorteil entsteht
Keine Bearbeitung (ND)Keine Nutzung bei Fotomontagen o.ä., ob sich dies auf Zuschneiden oder Änderung in Schwarz-weiß bezieht, ist unklar
Weitergabe unter identischen Bedingungen (SA)Auch bei Bearbeitung muss das Werk unter der gleichen Lizenz wie das Original verbreitet werden
Gemeinfreie Nutzung (CC0)Verbreitung und Verwertung des Werks ist ohne das Einverständnis des Urhebers möglich, geschieht automatisch nach 70 Jahren
Verzicht auf Urheberrecht (CC0)Dritten werden umfassende Nutzungsrechte eingeräumt, sodass jeder das Werk frei verändern darf

Bilderklau melden und Schadensersatz fordern

Wenn Sie von einem Bilderklau im Internet persönlich betroffen sind und dieser z.B. auf einer öffentlichen Plattform wie Instagram, Facebook oder Twitter geschehen ist, sollten Sie diesen Rechtsverstoß unbedingt zuerst beim Dienstanbieter melden. Dieser ist dazu verpflichtet, den entsprechenden Inhalt zu entfernen. In der Regel sind für solche Fälle spezielle Kontaktadressen oder entsprechende Buttons eingerichtet.

Darüber hinaus können Sie rechtliche Schritte einleiten. Neben einer Abmahnung oder einer Unterlassungserklärung steht es Ihnen zu, Schadensersatz zu fordern. Dafür sollten Sie den Urheberrechtsverstoß per Screenshot dokumentieren. Das erleichtert Ihre Chancen auf Schadensersatz, wenn Sie sich dazu entschließen, einen Anwalt einzuschalten.

Bilderklau melden

Geklaute Bilder im Internet finden

Geklaute Bilder im Internet zu finden, ist dank spezialisierter Tools und Anbieter kein Ding der Unmöglichkeit. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Urheberrecht verletzt wird, können Sie z.B. die umgekehrte Bildersuche von Google nutzen. Damit lassen sich alle Instanzen finden, welche dieselben oder ähnliche Bilder verwenden.

Dies kann allerdings zuweilen sehr aufwendig sein. Copytrack nimmt Ihnen diese Arbeit ab und setzt sich mit seiner Expertise risikofrei für das Aufdecken und Verfolgen von Urheberrechtsverletzungen ein. So erhalten Fotografen die Lizenzgebühren, die ihnen zustehen.

Umgekehrte Bildersuche bei Google

Die umgekehrte Bildersuche von Google ist ein effektives Tool, wenn Sie kontrollieren wollen, wo ein Bild von Ihnen im Internet überall verwendet wird. Dabei erkennt Google die Namen Ihrer Bilder wieder und kann sogar unterscheiden, was auf dem jeweiligen Motiv zu sehen ist – inklusive Farben, Kontrasten und Umrissen.

Um die Bildersuche zu nutzen, muss man unter https://images.google.com lediglich das entsprechende Bild per Drag & Drop hineinziehen oder die Bild-URL hineinkopieren. Nach einem Klick auf den Button „Bildersuche” durchforstet Google das Netz und zeigt Ihnen die Bilder und Fotos an, die Ihrem Motiv ähneln oder es beinhalten.

Copytrack nutzen

Copytrack bietet einen Rundum-Service u.a. für Fotografen, Bildagenturen oder Betreibern von Online-Shops. Dabei decken wir Bilderklau und damit einhergehende Urheberrechtsverletzungen auf und übernehmen außerdem die Kontaktaufnahme mit dem Rechtsverletzer. Dafür muss der Kunde nur die entsprechenden Bilder, die er checken lassen möchte, bei Copytrack hochladen – die Suche startet automatisch.

Wenn unser System fündig geworden ist, kann der Auftraggeber kontrollieren, ob es sich tatsächlich um eine Urheberrechtsverletzung handelt. Wenn dem so ist, wird Copytrack tätig und kümmert sich um die Durchsetzung des Copyright.

Abmahnung und Strafen für Bilderklau

Fotografen haben durch § 97 des Urheberrechtsgesetzes Anspruch darauf, für einen aufgedeckten Bilderklau finanziell entschädigt zu werden. Eine Abmahnung ist dabei der erste Schritt, um den Schädiger einerseits auf den Rechtsverstoß aufmerksam zu machen und ihm andererseits außergerichtlich die Möglichkeit zu geben, diesen zu beseitigen und auch in Zukunft zu unterlassen (Unterlassungsanspruch).

Eine kurze Fristsetzung, z.B. 7 Tage, ist dabei der Regelfall. Generell kann eine Abmahnung von jedem rechtmäßigen Urheber ausgesprochen werden, die Beauftragung eines auf Urheberrecht spezialisierten Anwalts ist aber ratsam.

Ganz gleich, ob der Verletzer auf diese Abmahnung reagiert oder nicht: Ihm drohen hohe Strafen für seinen Bilderklau, da dem Fotografen Schadensersatzansprüche oder auch eine Nachlizenzierung seiner Werke zustehen. Die Höhe hängt teilweise davon ab, in welchem Maße die beschuldigte Person einen finanziellen Vorteil durch die unrechtmäßige Nutzung der Bilder erzielt hat.

Wenn neben der unberechtigten Nutzung auch noch der Urheberverweis fehlt, erhöhen sich die Schadensersatzansprüche um 100 Prozent. Bisherige Gerichtsverfahren zeigen, dass die Strafen mehrere tausend Euro hoch sein können. Neben dem Schadensersatz hat der Urheber auch einen Anspruch auf Ausgleich der ihm entstandenen Anwaltskosten durch den Schädiger.

Anspruch des Urhebers Strafe bei Bilderklau
Abmahnung verfassen Umgehende Löschung der verwendeten Bilder
Unterlassungsanspruch Der Schädiger verpflichtet sich mit einer unterschriebenen Unterlassungserklärung dazu, die begangene oder gleichartige Urheberrechtsverletzungen in Zukunft nicht mehr zu begehen. Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro fällig.
Schadensersatzanspruch Der Urheber hat drei verschiedene Möglichkeiten den ihm entstandenen Schaden durch die unerlaubte Nutzung seiner Bilder geltend zu machen:

1. Tatsächlich entstandener Schaden

2. Gewinn des Verletzers

3. Lizenzgebühren, die der Schädiger bei legaler Nutzung hätte aufwenden müssen
Auskunftsanspruch Verletzter muss dem Urheber Auskunft geben, wo und in welchem Umfang die Bilder genutzt wurden
Ausgleich der Anwaltskosten Der Urheberrechtsverletzer ist für die Begleichung der entstandenen Anwaltskosten des Urhebers verantwortlich
Gerichtliche Durchsetzung Falls sich der Verletzer verweigert können alle Ansprüche entweder auf dem Wege einer einstweiligen Verfügung oder in einem Klageverfahren durchgesetzt werden.

Unbeabsichtigt lizenzierte Bilder genutzt?

Sie haben ohne Absicht lizenzierte Bilder genutzt und fragen sich, welche Konsequenzen das haben kann? Auch die unbeabsichtigte Nutzung lizenzierter Bilder macht rechtlich gesehen keinen Unterschied. Faktisch bleibt es ein Bilderklau, sodass auch hier eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung droht und der Urheber Anspruch auf finanzielle Entschädigung hat. Im Prinzip sollten sich Internetnutzer bei jedem Bild, das sie aus dem Internet downloaden wollen, über die Nutzungsrechte informieren – im Zweifelsfall einfach beim Urheber direkt nachfragen.

Fotografen genießen Schutz beim Urheberrecht

Einsatz im privaten Umfeld

Das Speichern einer Fotografie auf dem PC oder Smartphone für die private Nutzung ist zwar eine urheberrechtliche Vervielfältigung, aber grundsätzlich nicht strafbar – zumindest wenn es aus keiner rechtswidrigen Quelle bezogen wurde. Solange man das Werk weder veröffentlicht noch verkauft, ist ein Download erlaubt.

Anders sieht es aus, wenn man das Bild einer größeren Gruppe zugänglich macht. Auf der eigenen Website oder seinem Social-Media-Profil (Facebook, Twitter, Instagram usw.) sollte man fremde Bilder nicht verwenden, ohne sich die Zustimmung des Urhebers einzuholen.

Ob Sie Bilder aus dem Internet für einen Vortrag nutzen können? Nein, auch in Powerpoint-Präsentationen dürfen diese nicht einfach verwendet werden. Ein heruntergeladenes Bild Freunden und/oder seiner Familie zu zeigen, ist aber eher unproblematisch.

Nutzung lizenzierter Bilder Grundlage Urheberrecht
Social Media-Profile wie Facebook, Twitter oder Instagram Nicht erlaubt
Fotoalbum privater Rechner Erlaubt
Eigene Website Nicht erlaubt
Powerpoint-Präsentation Nicht erlaubt
Familie und Freunden zeigen Erlaubt
Vorschaubild, das von Ihrer Website / ihrem Social-Media-Profil auf Seite des Urhebers verlinkt Erlaubt
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